Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) kündigen
Der Rundfunkbeitrag lässt sich nicht kündigen, weil er gesetzlich je Wohnung anfällt. Beenden kannst du ihn nur durch Abmeldung der Wohnung, etwa beim Zusammenzug mit einer zahlenden Person, beim dauerhaften Umzug ins Ausland, beim Einzug in ein Pflegeheim oder im Todesfall; dafür gibt es das Online-Abmeldeformular des Beitragsservice.
Weg
Selbstversand
Frist
Vertragsabhängig
Dauer
variabel
Welcher Weg passt zu deinem Vertrag?
Bereithalten: Vertragsunterlagen und, falls vorhanden, Kunden- oder Vertragsnummer. Danach: Eingangsbestätigung sichern und das bestätigte Vertragsende kontrollieren. Die konkrete Frist richtet sich nach deinem Vertrag.
Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) Kündigungsadresse
Die Kündigungsadresse von Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) lautet laut geprüftem Datensatz (Stand 16.10.2026): ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Quelle: Offizielle Quellen, abgerufen 2026-10-16: rundfunkbeitrag.de/impressum; rundfunkbeitrag.de/presse-und-aktuelles/servicethemen/hiermit-kuendige-ich-den-rundfu… und weitere. Nennen deine Vertragsunterlagen einen anderen Vertragspartner oder eine andere Anschrift, gilt diese.
- Adresse
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
- service@rundfunkbeitrag.de
- Website
- rundfunkbeitrag.de
Rundfunkbeitrag: Wohnung abmelden statt „kündigen“
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nimmt keine Kündigung entgegen, denn der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben und fällt pro Wohnung an, unabhängig von Geräten, Nutzung und Zahl der Bewohnenden. Die Beitragspflicht endet erst, wenn die Wohnung abgemeldet werden kann. Der Beitragsservice nennt dafür feste Fälle: Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt, dauerhafter Umzug ins Ausland, vollständige Untervermietung bei befristetem Auslandsaufenthalt, Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim oder ein Todesfall. Die Abmeldung läuft über ein Online-Formular, Nachweise lädst du als Dateianhang hoch.
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1. Abmeldegrund und Beitragsnummer klären
Prüfe, ob dein Fall zu den vom Beitragsservice genannten Abmeldegründen gehört. Du brauchst deine neunstellige Beitragsnummer; sie steht auf Anmeldebestätigung, Kontoauszug oder oben rechts auf Schreiben des Beitragsservice. Ein Aktenzeichen ist keine Beitragsnummer.
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2. Nachweis bereitlegen
Beim Zusammenzug nennst du die Beitragsnummer der Person, die in der Wohnung schon zahlt. Beim dauerhaften Umzug ins Ausland verlangt der Beitragsservice die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts, bei befristetem Aufenthalt den Mietvertrag der Untervermietung, im Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde. Beim Pflegeheim bestätigt die Einrichtung ein Formular, das per Post geht.
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3. Online-Abmeldeformular absenden und Bestätigung aufheben
Fülle das Abmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de aus und hänge die Nachweise als Datei an. Bewahre die Bestätigung auf und prüfe, ab wann der Beitrag nicht mehr abgebucht wird.
Wichtig: Eine Befreiung, zum Beispiel beim Bezug von Sozialleistungen, ist keine Abmeldung: Die Wohnung bleibt angemeldet, nur die Zahlung wird ausgesetzt. Dafür gibt es ein eigenes Formular. Unser PDF-Schreiben taugt als formlose Mitteilung mit Nachweisen, ersetzt aber nicht die vom Beitragsservice genannten Voraussetzungen.
Offizielle Quellen · geprüft am 20.10.2026
Prüfgegenstand: die Anleitung und die nachfolgend verlinkten Quellen. Stammdaten und einzelne Kontakt- oder Versandbelege können einen anderen Stand haben.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn ich kein Fernsehen nutze?
Nein. Der Beitrag ist laut Beitragsservice unabhängig von Geräten und Nutzung je Wohnung zu zahlen. Beenden lässt er sich nur durch eine Abmeldung der Wohnung in den genannten Fällen.
Was gilt beim Zusammenzug?
Ziehst du in eine Wohnung, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, meldest du deine bisherige Wohnung online ab und gibst dabei die Beitragsnummer der zahlenden Person an.
Welche Nummer brauche ich für die Abmeldung?
Die neunstellige Beitragsnummer. Das zehn- oder fünfzehnstellige Aktenzeichen aus Schreiben des Beitragsservice gilt nicht als Beitragsnummer.
Wie kündige ich Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)?
Der Rundfunkbeitrag lässt sich nicht kündigen, weil er gesetzlich je Wohnung anfällt. Beenden kannst du ihn nur durch Abmeldung der Wohnung, etwa beim Zusammenzug mit einer zahlenden Person, beim dauerhaften Umzug ins Ausland, beim Einzug in ein Pflegeheim oder im Todesfall; dafür gibt es das Online-Abmeldeformular des Beitragsservice.
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)?
Die Kündigungsfrist bei Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) ist vertragsabhängig. Prüfe deinen Vertrag für die genaue Frist und reiche deine Kündigung rechtzeitig ein.
Ist die Kündigung bei SnapCancel kostenlos?
Die PDF-Vorlage ist kostenlos zum Selbstversand. Kostenloser E-Mail-Versand wird nur angeboten, wenn der Anbieter diesen Weg nachweislich akzeptiert. Fax und Brief sind kostenpflichtig und werden nur bei aktueller Verfügbarkeit angeboten; den Preis siehst du vor dem Kauf.