Kurz gesagt
- Frist: bis zum 10. eines Monats, wirksam zum Ende desselben Monats.
- Empfänger: das Unternehmen, bei dem du das Abo abgeschlossen hast, zum Beispiel dein Verkehrsunternehmen, dein Verkehrsverbund oder die Deutsche Bahn.
- Gültigkeit: Nach der Kündigung gilt das Ticket bis Betriebsschluss am letzten Tag des Monats, längstens bis 3 Uhr am Folgetag.
- Preis: 63 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027 66,80 Euro.
Bei wem kündige ich mein Deutschlandticket?
Das Deutschlandticket gibt es nicht bei einer zentralen Stelle. Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde, die Deutsche Bahn und weitere zugelassene Verkäufer geben es aus. Für dein Abo gelten die Bedingungen des Unternehmens, mit dem du den Vertrag geschlossen hast, und dort kündigst du auch.
Welches Unternehmen das ist, steht in deiner Bestellbestätigung, auf deiner Rechnung, im Kundenkonto oder in der App, in der dein Ticket liegt. Welche Unternehmen das Deutschlandticket ausgeben dürfen, zeigt die offizielle Positivliste der D-TIX GmbH & Co. KG.
Bis wann muss die Kündigung da sein?
Die Frist ist bundesweit gleich: Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats beim Unternehmen eingehen. Dann endet das Abo am Ende dieses Kalendermonats. Geht sie später ein, endet das Abo erst am Ende des Folgemonats.
Beispiel: Geht deine Kündigung am 8. November ein, endet das Abo am 30. November. Geht sie am 12. November ein, endet es am 31. Dezember.
Maßgeblich ist der Eingang beim Unternehmen, nicht das Absenden. Plane bei einem Brief die Postlaufzeit ein.
Ausnahme: Manche Unternehmen bieten das Deutschlandticket zusammen mit anderen Angeboten mit einer festen Laufzeit von zwölf Monaten an. Dann gilt diese Laufzeit; sie steht in deinem Vertrag.
Preis 2027: Was du jetzt tun musst
Ab 1. Januar 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro im Monat statt 63 Euro. Der Preis ergibt sich erstmals aus dem Preisindex, den die Verkehrsministerkonferenz beschlossen hat. Das Deutschlandticket als Jobticket kostet dann 63,46 Euro, als Semesterticket 40,08 Euro.
Willst du zum neuen Preis nicht weiterfahren, kündige bis zum 10. Dezember 2026. Dann endet dein Abo am 31. Dezember 2026.
Abo bei der Deutschen Bahn
Hast du dein Deutschlandticket vor dem 15. Oktober 2026 bei der Deutschen Bahn bestellt, musst du dem neuen Preis und den ergänzenden Tarifbedingungen bis zum 30. November 2026 zustimmen, im Abo-Portal oder im DB Navigator. Zustimmen kann nur die Person, die das Abo bestellt hat. Ohne Zustimmung kündigt die Deutsche Bahn das Abo zum 31. Dezember 2026; bis dahin kannst du es dort über „Abo reaktivieren“ fortsetzen. Hast du ab dem 15. Oktober 2026 bestellt, musst du nichts tun.
Bei anderen Unternehmen gilt, was dir dein Unternehmen zur Preisänderung mitteilt.
So kündigst du
Online: Hast du das Abo über eine Website abgeschlossen, muss das Unternehmen dort eine Kündigungsschaltfläche anbieten (§ 312k BGB). Oft geht die Kündigung auch im Kundenkonto oder in der App. Bei der Deutschen Bahn kündigst du im Abo-Portal unter „Meine Abos“ oder im DB Navigator über „Abo kündigen“.
Per Brief: Schreibe an die Anschrift des Unternehmens. Nenne deinen Namen, deine Anschrift, die Kunden- oder Abonummer und den Endtermin, zum Beispiel „zum nächstmöglichen Termin“.
Bestätigung: Lass dir die Kündigung bestätigen und prüfe im Kundenkonto, ob das Enddatum stimmt.
Mit SnapCancel erstellst du das Kündigungsschreiben kostenlos als PDF. Wähle dein Verkehrsunternehmen aus der Liste unten oder trage die Anschrift selbst ein.
Kündigungsschreiben erstellenJobticket, Semesterticket und Sonderfälle
Jobticket: Das Deutschlandticket als Jobticket beruht auf einer Vereinbarung deines Arbeitgebers mit einem Verkehrsunternehmen. Wie du kündigst, regeln diese Vereinbarung und die Abobedingungen. Bei der Deutschen Bahn kündigst du das Jobticket wie das normale Abo bis zum 10. zum Monatsende im Abo-Portal.
Semesterticket: Das Deutschlandsemesterticket hat eine feste Laufzeit für das Semester und ist nicht monatlich kündbar. Bezugspflicht, Befreiung und Erstattung regelt der Semesterticketvertrag deiner Hochschule oder Studierendenvertretung.
Widerruf: Die Deutsche Bahn schließt den Widerruf eines Deutschlandticket-Abos aus; dort kündigst du zum nächstmöglichen Termin.
Erstattung bei Krankheit: Bist du länger als 21 zusammenhängende Tage reiseunfähig, kannst du mit einer Bescheinigung von Arzt, Krankenhaus oder Krankenkasse eine anteilige Erstattung beantragen. Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Gültigkeit beim Unternehmen eingehen, das dein Abo führt.
Verkehrsunternehmen auf SnapCancel
Hier findest du Kündigungsseiten von Verkehrsunternehmen und Verbünden mit Anschrift, Frist und Online-Weg aus offiziellen Quellen. Die Liste wächst jede Woche. Maßgeblich ist das Unternehmen auf deiner Abobestätigung.
- BVG
- DB Deutschland-Ticket
- Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
- Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB)
- Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
- MVG
- RMV
- Rhein-Neckar-Verkehr (rnv)
- Rheinbahn
- Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)
- VGN Onlineshop
- hvv switch Deutschlandticket
- ÜSTRA
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Häufige Fragen
Kann ich das Deutschlandticket sofort kündigen?
Ja, du kannst jederzeit kündigen. Das Abo endet aber erst zum Monatsende: Geht die Kündigung bis zum 10. ein, zum Ende des laufenden Monats, sonst zum Ende des Folgemonats.
Kann ich das Deutschlandticket nur für einen Monat nutzen?
Ja. Der Einstieg ist zum Ersten eines Monats möglich. Kündigst du bis zum 10. dieses Monats, endet das Abo am Monatsende.
Wie lange gilt mein Ticket nach der Kündigung?
Bis Betriebsschluss am letzten Tag des Monats, längstens bis 3 Uhr am Folgetag. Danach brauchst du eine andere Fahrkarte.
Quellen
Abgerufen am 28.10.2026. Maßgeblich bleiben die Bedingungen des Unternehmens, bei dem du dein Abo hast.
- Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket, Stand 15.06.2026
- Positivliste der zur Ausgabe berechtigten Unternehmen (D-TIX GmbH & Co. KG)
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Preisanpassung bei Deutschlandticket (30.09.2026)
- Deutsche Bahn: Wie kann ich mein Deutschland-Ticket-Abo kündigen?
- Deutsche Bahn: Verwaltung und Kündigung des Deutschland-Tickets
- Deutsche Bahn: Das Deutschland-Ticket wird teurer – was muss ich jetzt tun?
- Deutsche Bahn: Was passiert, wenn ich der Preiserhöhung nicht zustimme?
- Deutsche Bahn: Wie kündige ich das Deutschland-Ticket Jobticket?
- § 312k BGB (Kündigungsschaltfläche)