Lichtblick kündigen
LichtBlick kündigst du im Kundenportal über das vorausgefüllte Kündigungsformular oder über den Kündigungsbutton „Vertrag kündigen“ auf der Website; dort wählst du zwischen regulärer Kündigung und Sonderkündigung. Beim Umzug musst du laut LichtBlick nicht kündigen, der Vertrag zieht mit.
Weg
Online
Frist
30 Tage
Dauer
variabel
Welcher Weg passt zu deinem Vertrag?
Bereithalten: Vertragsunterlagen und, falls vorhanden, Kunden- oder Vertragsnummer. Danach: Eingangsbestätigung sichern und das bestätigte Vertragsende kontrollieren. Die konkrete Frist richtet sich nach deinem Vertrag.
Lichtblick Kündigungsadresse
Die Kündigungsadresse von Lichtblick lautet laut geprüftem Datensatz (Stand 21.03.2026): LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg. Quelle: LichtBlick SE Adresse aus Handelsregister. Faxnummer nicht verifiziert, abgerufen März 2026. Nennen deine Vertragsunterlagen einen anderen Vertragspartner oder eine andere Anschrift, gilt diese.
- Adresse
- LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg
- kundenservice@lichtblick.de
- Website
- lichtblick.de
Kündigungsfrist bei Lichtblick
Zur Kündigungsfrist bei Lichtblick sagen die geprüften Angaben: „30 Tage“ (Stand 21.03.2026). Maßgeblich ist die Frist in deinem Vertrag; ältere Verträge, Aktionstarife oder eine Abrechnung über Dritte können abweichen.
- Kündigungsfrist
- 30 Tage
- Mindestlaufzeit
- 1 Monate
LichtBlick kündigen: online im Kundenportal oder per Kündigungsbutton
Vertragspartner ist die LichtBlick SE in Hamburg. Für die Kündigung bietet LichtBlick zwei Wege: das vorausgefüllte Formular im Kundenportal und den Kündigungsbutton „Vertrag kündigen“ auf der Website. Dort gibst du an, ob du regulär oder wegen einer Sonderkündigung kündigst; eine Sonderkündigung ist laut LichtBlick fristlos und braucht einen Grund, etwa eine Preiserhöhung. Die reguläre Kündigungsfrist steht in deinen Vertragsunterlagen und im Kundenportal; LichtBlick nennt in seinem Ratgeber für Sonderverträge einen Monat zum Laufzeitende und für die Grundversorgung 14 Tage. Bei einem Umzug musst du nicht kündigen: Der Vertrag zieht mit, und sofern das möglich ist, bist du laut LichtBlick sogar verpflichtet, ihn mitzunehmen.
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1. Umzug oder Kündigung?
Ziehst du um, melde die neue Adresse mit Zählernummer und Umzugsdatum im Kundenportal über den Umzugsservice. Eine Kündigung ist beim Umzug nur in Ausnahmen möglich, etwa wenn LichtBlick an der neuen Adresse nicht zu gleichen Konditionen liefern kann.
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2. Vertragsende und Frist prüfen
Sieh im Kundenportal oder in deinen Vertragsunterlagen nach, wann die Laufzeit endet und welche Frist gilt. Bei einer Preiserhöhung steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu; dafür wählst du im Formular die Sonderkündigung und gibst den Grund an.
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3. Online kündigen und Bestätigung aufheben
Logge dich im Kundenportal ein und nutze das vorausgefüllte Kündigungsformular, oder klicke auf der Website auf „Vertrag kündigen“. Halte Vertrags- und Zählernummer bereit und bewahre die Kündigungsbestätigung auf, bis der neue Anbieter die Belieferung übernommen hat.
Wichtig: Wechselst du den Anbieter, übernimmt der neue Versorger in der Regel die Kündigung bei LichtBlick; kündige dann nicht zusätzlich selbst, sonst riskierst du eine Versorgungslücke und die Grundversorgung. Unser PDF-Schreiben eignet sich, wenn du schriftlich kündigen willst oder eine Sonderkündigung mit Begründung belegen möchtest.
Offizielle Quellen · geprüft am 20.10.2026
Prüfgegenstand: die Anleitung und die nachfolgend verlinkten Quellen. Stammdaten und einzelne Kontakt- oder Versandbelege können einen anderen Stand haben.
Passende Ratgeber
Weitere Anbieter
Häufig gestellte Fragen
Muss ich LichtBlick beim Umzug kündigen?
Nein. Laut LichtBlick zieht der Vertrag mit; du meldest nur die neue Adresse im Kundenportal. Kündigen kannst du nur, wenn die Belieferung dort nicht zu gleichen Konditionen möglich ist.
Wo finde ich den Kündigungsbutton von LichtBlick?
Auf der Kündigungsseite von LichtBlick führt der Button „Vertrag kündigen“ in den Servicebereich des Kundenportals, wo das vorausgefüllte Formular liegt.
Welche Kündigungsfrist gilt bei LichtBlick?
Die Frist deines Vertrags steht im Kundenportal und in den Unterlagen. LichtBlick nennt im Ratgeber für Sonderverträge einen Monat zum Laufzeitende, für die Grundversorgung 14 Tage.
Wie kündige ich Lichtblick?
LichtBlick kündigst du im Kundenportal über das vorausgefüllte Kündigungsformular oder über den Kündigungsbutton „Vertrag kündigen“ auf der Website; dort wählst du zwischen regulärer Kündigung und Sonderkündigung. Beim Umzug musst du laut LichtBlick nicht kündigen, der Vertrag zieht mit.
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Lichtblick?
Die Kündigungsfrist bei Lichtblick ist mit 30 Tagen angegeben. Prüfe deinen Vertrag für die genaue Frist und reiche deine Kündigung rechtzeitig ein.
Ist die Kündigung bei SnapCancel kostenlos?
Die PDF-Vorlage ist kostenlos zum Selbstversand. Kostenloser E-Mail-Versand wird nur angeboten, wenn der Anbieter diesen Weg nachweislich akzeptiert. Fax und Brief sind kostenpflichtig und werden nur bei aktueller Verfügbarkeit angeboten; den Preis siehst du vor dem Kauf.