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Online-Kündigungswege-Index 2026

Datenauswertung · Prüfdaten 21.03.2026 bis 03.11.2026 · Median 07.09.2026

Der Index zeigt, für welche aktiven Anbieter SnapCancel einen öffentlich auffindbaren Online-Kündigungsweg dokumentiert hat: Kündigungsschaltfläche, Online-Formular, Kundenkonto, App oder App-Store-Konto. Er bewertet nicht, ob eine Schaltfläche die Anforderungen von § 312k BGB erfüllt, und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Diese Seite hieß bisher „Kündigungsbutton-Index“. Weil sie jeden dokumentierten Online-Weg zählt und nicht nur eine Schaltfläche, trägt sie seit dem 16.10.2026 ihren jetzigen Namen; Adresse und CSV-Datei bleiben gleich.

Dokumentationsstand

Aktive Anbieter

605

Geprüft

507

Online-Kündigungsweg dokumentiert

361

Bei geprüften nicht belegt

146

Noch nicht geprüft

98

Online-Kündigungsweg dokumentiert: 361 von 507 geprüften Anbietern (71,2 %). Ohne Finanzdienstleistungen: 348 von 412 (84,5 %).

Für Banken, Kreditkarten, Versicherungen und Handyversicherungen gilt die Pflicht zur Kündigungsschaltfläche nach § 312k Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB nicht (Finanzdienstleistungen).

Keine Negativliste: „Nicht belegt“ bedeutet nur, dass im geprüften SnapCancel-Datensatz kein passender Online-Weg hinterlegt ist. Daraus folgt weder, dass der Anbieter keinen Online-Weg besitzt, noch dass ein Gesetzesverstoß vorliegt.

Anbieter prüfen

Filtere nach Dokumentationsstatus oder Kategorie. Angezeigt werden ausschließlich aktive öffentliche Anbieter.

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Anbieter Kategorie Online-Kündigungsweg dokumentiert Geprüft am Aktion
wilhelm.tel Internet & DSL Ja, dokumentiert 07.09.2026 Zum Online-Weg
wüstenrot direct Bank & Finanzen ¹ Nicht belegt 07.09.2026 Anbieterseite
yourfone Mobilfunk & Handyvertrag Ja, dokumentiert 07.09.2026 Zum Online-Weg
Öffentliche Versicherung Braunschweig Versicherung ¹ Nicht belegt 07.09.2026 Anbieterseite
ÜSTRA Bahn & Nahverkehr Ja, dokumentiert 03.11.2026 Zum Online-Weg

¹ Finanzdienstleistung: § 312k BGB gilt nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 nicht.

Alter der Prüfdaten

Jede Zeile hat ihr eigenes Prüfdatum. Die Prüfdaten der 507 geprüften Anbieter reichen vom 21.03.2026 bis zum 03.11.2026; der Median liegt beim 07.09.2026.

Prüfmonat Anbieter Anteil
März 2026 55 10,8 %
September 2026 229 45,2 %
Oktober 2026 207 40,8 %
November 2026 16 3,2 %

Methodik und rechtliche Grenze

  1. Ein Online-Kündigungsweg gilt als dokumentiert, wenn der Anbieter aus eigener Quelle geprüft ist, der Online-Weg freigegeben wurde und eine offizielle Ziel-URL gespeichert ist. Gezählt werden Kündigungsschaltfläche, Online-Formular, Kundenkonto, App oder App-Store-Konto. Dieselbe Angabe zeigt die jeweilige SnapCancel-Anbieterseite.
  2. Kündigungsdienste und -portale anderer Anbieter gelten nie als Quelle. Zeilen ohne eigene Quelle stehen als „noch nicht geprüft“ im Index.
  3. „Geprüft, aber nicht belegt“ beschreibt den Datenstand zum Prüfdatum. Hinweise auf neue oder geänderte Wege können über die jeweilige Anbieterseite gemeldet werden.
  4. § 312k BGB gilt nicht pauschal für jeden Vertrag, nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 etwa nicht für Finanzdienstleistungen. Ob die Vorschrift auf einen Anbieter oder Vertrag anwendbar ist und ob eine Schaltfläche ihre Anforderungen erfüllt, wird in diesem Index nicht beurteilt.
  5. Die vollständige gesetzliche Regelung steht unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html.
  6. Der CSV-Download enthält den aktuellen Datenstand einschließlich Prüfdatum, Finanzdienstleistungs-Kennzeichen und Quellennotiz. Tabellenprogramme können damit eigene Auswertungen erstellen.